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Der Arbeitsgemeinschaft können ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder angehören. Ordentliche Mitglieder können Hautärzte und ärztliche Angehörige
dermatologischer Kliniken/Abteilungen werden, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit der dermatologischen Angiologie beschäftigen. Außerordentliche Mitglieder können Ärzte und Wissenschaftler werden, die sich
aktiv mit der Angiologie beschäftigt haben, aber keine Dermatologen sind. Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die die Ziele der ADA in besonderem Maße fördern.
Die Aufnahme von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß durch den Vorstand.
Zu Ehrenmitgliedern können Ärzte und Wissenschaftler gewählt werden, die sich auf dem Gefäßbereich besondere Verdienste erworben haben und ein internationales Ansehen besitzen. Die Wahl erfolgt auf
Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
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