Mitgliedschaft

Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Angiologie (ADA)
 

Der Arbeitsgemeinschaft können ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder angehören. Ordentliche Mitglieder können Hautärzte und ärztliche Angehörige dermatologischer Kliniken/Abteilungen werden, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit der dermatologischen Angiologie beschäftigen. Außerordentliche Mitglieder können Ärzte und Wissenschaftler werden, die sich aktiv mit der Angiologie beschäftigt haben, aber keine Dermatologen sind. Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die die Ziele der ADA in besonderem Maße fördern.

Die Aufnahme von ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß durch den Vorstand.

Zu Ehrenmitgliedern können Ärzte und Wissenschaftler gewählt werden, die sich auf dem Gefäßbereich besondere Verdienste erworben haben und ein internationales Ansehen besitzen. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
 

Der Mitgliedsantrag sollte schriftlich an den Vorsitzenden der ADA gerichtet werden.


Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Angiologie bedankt sich bei folgenden fördernden Mitgliedern für ihre Unterstützung:

  • Intersan GmbH
    76275 Ettlingen
     
  • medi Bayreuth
    95448 Bayreuth
     
  • Ofa Bamberg
    96005 Bamberg
     
  • Schaper & Brümmer GmbH
    38251 Salzgitter
     
  • Sigvaris Ganzoni GmbH
    87700 Memmingen

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